1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der BETOS GmbH und ihren Auftraggebern über Leistungen der Betoninstandsetzung, Industrieböden, Balkoninstandsetzung sowie Fassaden- und Bauwerksinstandsetzung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsgrundlagen
Für Bauleistungen gilt vorrangig die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der jeweils gültigen Fassung, sofern ihre Geltung vereinbart wurde. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande. Massen und Mengen aus Leistungsverzeichnissen stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung am Bauwerk.
4. Leistungsumfang und Mitwirkung
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder Leistungsverzeichnis. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Zugang, Bauabschnitte, Strom- und Wasseranschlüsse sowie Stellflächen zur Verfügung und benennt bekannte Gefahrstoffe oder Vorschäden am Bauwerk.
5. Preise und Zahlung
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Abschlagszahlungen können nach Baufortschritt verlangt werden. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen.
6. Ausführungsfristen
Vereinbarte Fristen setzen die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten voraus. Witterungsbedingte Unterbrechungen, die eine fachgerechte Ausführung nicht zulassen, verlängern die Fristen entsprechend.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine förmliche Abnahme. Der Auftragnehmer übergibt die Dokumentation der ausgeführten Leistungen.
8. Mängelansprüche
Es gelten die gesetzlichen Regelungen beziehungsweise, soweit vereinbart, die Regelungen der VOB/B. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich zulässig ist.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Gelnhausen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.